Ob die Internettelefonie einer Lizenz bedarf hängt davon ab, ob
es einen Sprachtelefondienst im Sinne des Telkommunikationsgesetzes darstellt.
In § 3 Ziff. 15 Telekommunikationsgesetz (Deutschland) wird Sprachtelefonie
definiert als:
“...die gewerbliche Bereitstellung für die Öffentlichkeit
des direkten Transports und derVermittlung von Sprache in Echtzeit von
und zu den Netzabschlußpunkten des öffentlichen, vermittelnden
Netzes, wobei jeder Benutzer das ab solch einem Netzabschlußpunkt
angeschlossene Endgerät zur Kommunikation mit einem anderen Netzabschlußpunktverwenden
kann.”
Bei der Internettelefonie findet - nach allgemeiner Auffassung - kein
direkter Transport von Sprache statt. Bei der Internettelelfonie findet
eine paketorientierte Datenübertragung statt. Pakete können mit
Verzögerungen eintreffen oder verloren gehen. Die Vermittlung der
Sprache in Echtzeit ist daher ebenfalls nicht gegeben. In diesem Sinne
ist Internettelefonie nicht lizenzpflichtig – zu diesem Schluß kommt
auch eine EU-Richtlinie.
Link: Internet
Telefonie weiterhin in Diskussion
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